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Eybach

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Dieter.Gugenhan@Eybach.de
Die Aufgabe des Ortschaftsrates ist die Vorberatung von wichtigen ortsrelevanten Angelegenheiten. Ebenso sind ihm eigenverantwortliche Aufgaben übertragen, die die Ortschaft betreffen. Die Ortschaftsräte werden von den Bürgern der Ortschaft auf 5 Jahre gewählt. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Dieser wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates von den Gemeinderäten gewählt.

Kontakt

Ortsvorsteher Dieter Gugenhan

Sprechstunden Geschäftsstelle Stadtbezirk Eybach

jeweils am Dienstag ab 18.00 Uhr im Rathaus
Von-Degenfeld-Straße 19
Telefon 07331/64381

In dringenden Fällen privat

Steigstraße 28
Telefon 07331/66580

 

Letzte Änderung: 09.05.2010